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Zuschuss zur Förderung der Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen

Jetzt von bis zu 12.000 € Fördergeldern profitieren!

Seit dem 1. Januar 2019 können Pflegeeinrichtungen gemäß § 8 Abs. 8 SGB XI einen Zuschuss zur Förderung der Digitalisierung beantragen. Die Fördermittel wurden durch den Beschluss vom 12. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2030 verlängert, um digitale Anwendungen zur Entlastung der Pflegekräfte zu fördern (hierzu gehören auch Schulungen).

Bis zu 40 % der Ausgaben können dabei durch die Fördermittel abgedeckt werden, wobei die Höchstgrenze bei 12.000 Euro Zuschuss (= 30.000 € Investition) pro Pflegeeinrichtung/IK-Nummer liegt.

Alles aus einer Hand: Gemeinsam mit den Fördermittelexperten der DLevo GmbH begleiten wir Dich und Dein Vorhaben von der Planung und Produktauswahl über die Realisierung bis zur Auszahlung der Fördergelder.

Unsere exklusive Fördermittelbegleitung beinhaltet:

  • Prüfung auf Förderfähigkeit des Unternehmens
  • Fördermittelbeantragung
  • Begleitung bis zur Auszahlung

Gerne stehen wir Dir für ein kostenloses Online-Beratungsgespräch zur Verfügung.

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Förderung zur Entlastung des Pflegepersonals durch Digitalisierung

In Deutschland sind laut Bundesgesundheitsministerium mehr als 1,2 Millionen Menschen in über 30.000 ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen beschäftigt. Die Anzahl pflegebedürftiger Menschen steigt stetig und liegt derzeit bei über 5 Millionen. Die Belastung und Beanspruchung des vorhandenen Pflegepersonals steigt kontinuierlich.

Durch Förderprogramme unterstützt die Bundesregierung insbesondere im Bereich der Digitalisierung Bemühungen zur Entlastung des Personals. Hauptzweck dieses Vorhabens ist die Entlastung der Pflegekräfte und die Verbesserung der pflegerischen Versorgung.
 

Unsere Mission:
Die Entlastung der Mitarbeitenden und Pflegekräfte durch technische Hilfsmittel, um mehr Zeit für die Pflege und Versorgung der Menschen zu gewinnen.

Beispiele für förderfähige Anschaffungen:

  1. Computer und Laptops: Pflegeeinrichtungen benötigen moderne Computer und Laptops für die Verwaltung von Patientendaten, die Kommunikation mit anderen Gesundheitsdienstleistern und die Durchführung administrativer Aufgaben.
     
  2. Tablets und mobile Geräte: Diese Geräte ermöglichen es dem Pflegepersonal, mobil zu arbeiten und direkt bei den Patienten Daten zu erfassen und abzurufen.
     
  3. Server und Speicherlösungen: Zur sicheren Speicherung und Verwaltung von Patientendaten, sowie für den Betrieb von Pflege- und Verwaltungssoftware.
     
  4. Netzwerkinfrastruktur: Ein stabiles und sicheres Netzwerk ist entscheidend. Dies umfasst Router, Switches, Access Points und eventuell Repeater für eine zuverlässige WLAN-Abdeckung in der gesamten Einrichtung.
     
  5. Drucker und Scanner: Für die Erstellung und Verarbeitung von Dokumenten, die nicht digitalisiert werden können oder müssen

6. Telemedizin-Hardware: Geräte wie Webcams, Mikrofone und spezielle medizinische Geräte, die für die Fernüberwachung von Patienten verwendet werden können.

7. Smart Home- und IoT-Geräte: Sensoren und Aktoren für die Überwachung der Umgebung und zur Unterstützung von Pflegeprozessen, z.B. Bewegungssensoren, intelligente Lichtsysteme und Temperaturüberwachung.

8. Sicherheitssysteme: Kameras, Alarmsysteme und Zugangskontrollen, um die Sicherheit der Einrichtung und der Bewohner zu gewährleisten.

9. Videokonferenzsysteme, Monitore und Großdisplays: Für Schulungen, Besprechungen und Präsentationen innerhalb der Einrichtung sowie virtuelle Besuche von Familienangehörigen.

10. Headsets/Kopfhörer: Headsets können für virtuelle Arztbesuche verwendet werden, um die Kommunikation zwischen Bewohnern und Ärzten zu erleichtern. Pflegekräfte können über E-Learning-Plattformen Schulungen und Weiterbildungen absolvieren. Kopfhörer ermöglichen eine konzentrierte und störungsfreie Lernumgebung.

Förderfähige Produkte in unserem Shop:

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